Manchmal ist es sinnvoll, zu einem vorliegenden Immobiliengutachten eine Zweitmeinung einzuholen. Mit einer gutachterlichen Stellungnahme überprüfen wir, ob ein vorliegendes Immobiliengutachten sachlich und fachlich korrekt ist.
Häufig liegt schon ein Gutachten bzw. eine Wertermittlung vor, zu der eine sogenannte 2nd Opinion, eine 2. Meinung eingeholt werden soll.
Hierbei geht es vor allem um die sachliche und fachliche Richtigkeit des Gutachtens.