Neuwertgutachten

Neuwertgutachten spielen vor allem bei der Versicherung der Immobilien – zum Beispiel gegen Feuer – eine große Rolle. Ermittelt werden die Neuwerte - auch Wiederbeschaffungswerte genannt.

Die betrieblich genutzten Gebäude eines Unternehmens sind in der Regel wichtige Vermögensbestandteile eines Unternehmens. Schäden, die durch Unglücke wie beispielsweise Feuer oder Stürme entstehen, können existenzgefährdende Ausmaße erreichen, wenn die Versicherungssumme nicht der Höhe der tatsächlichen Wiederherstellungskosten entspricht. Entscheidend ist hier der Neuwert des Gebäudes und nicht der Verkehrswert.

Gerade bei Betriebsgebäuden, die bereits seit mehreren Jahren genutzt werden und deren seinerzeit aktivierten Neubaukosten die Grundlage für die Gebäudeversicherung darstellen, sollten die Wiederherstellungskosten regelmäßig mit der Versicherungssumme abgeglichen werden.

Die Wiederherstellungskosten werden im Rahmen eines Gutachtens hergeleitet und zusammenfassend dargestellt. Dies erfolgt üblicherweise in folgenden Schritten:

1. Beschreibung der Baukonstruktion und Bauqualität

Mit Hilfe der Planunterlagen und der im Rahmen einer Besichtigung gewonnen Erkenntnisse werden die wesentlichen konstruktiven Bestandteile auf Basis der DIN 276 hinsichtlich ihrer Qualität stichpunktartig beschrieben.

2. Ermittlung der Wiederherstellungskosten

Auf Basis der im Schritt 1 erarbeiteten Ergebnisse erfolgt eine tabellarische Ermittlung der Wiederherstellungskosten an Hand von Qualitäten und Kostenkennzahlen. Folgende Kennwerte werden unter anderem in die Ermittlung mit einbezogen:

  • Angaben zur Art der Bauwerke
  • Festlegung Wertermittlungsstichtag
  • Bruttogrundfläche (BGF)
  • Gebäudestandard auf Basis Ortsbegehung und bereitgestellter Unterlagen
  • Kostenkennwerte für Gebäude und Außenanlagen
  • Mögliche Korrekturfaktoren und Baupreisindexentwicklung bezogen auf den Wertermittlungsstichtag
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